KI-TagesBRIEFING
Das KI-TagesBRIEFING vom 03. August 2026: EU-KI-Kennzeichnung
KI-Kennzeichnungspflicht ist da – die Hochrisiko-Regeln warten weiter
Heute wird es ernst, aber anders als vielerorts behauptet. Am 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act in Kraft getreten: KI-Chatbots müssen sich als solche zu erkennen geben, Deepfakes und KI-generierte Texte zu öffentlichen Angelegenheiten brauchen eine erkennbare Kennzeichnung. Für bereits am Markt befindliche Systeme gilt bei der maschinenlesbaren Wasserzeichen-Kennzeichnung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 (laut Kanzleiquelle, nicht in der EU-Pressemitteilung beziffert). Verstöße können mit bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Was in vielen Redaktionen und Fachforen untergeht: Die Hochrisiko-Pflichten für KI im Personalmanagement – Recruiting-Tools, Bewertungssysteme, automatisierte Beförderungsentscheidungen – gelten heute noch nicht. Der Rat der EU hat die entsprechenden Fristen im sogenannten Digital Omnibus bereits am 29. Juni 2026 endgültig verschoben: auf den 2. Dezember 2027 für eigenständige Systeme, auf den 2. August 2028 für KI in bereits regulierten Produkten. Wer jetzt seine Hochrisiko-Freigabeprozesse in Torschlusspanik durchpeitscht, arbeitet gegen eine Frist, die es in dieser Form am heutigen Tag nicht gibt.
Was daraus wurde
In Ausgabe 138 vom 31.07.2026 kündigte das KI-TagesBRIEFING als Breaking-News an: Ab Sonntag gelten die Transparenzpflichten des KI-Gesetzes. Heute zeigt sich: Das ist eingetreten – die Kennzeichnungspflicht läuft seit gestern. Was die Freitagsausgabe nicht erwähnte, obwohl es bereits feststand: Die Hochrisiko-Pflichten, die viele Medien mit demselben Stichtag verwechseln, hatte der Rat der EU schon am 29. Juni separat und deutlich später terminiert. Für Ihre Planung heißt das: zwei Fristen, zwei Kalender, keine Ausrede mehr für Verwechslungen.
Status: eingetretenFolgen Sie dem KI-TagesBRIEFING täglich auf arbeitsmarkt.guru
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